Wie viel Sie abgabenfrei in die Schweiz einführen dürfen und was Sie darüber bezahlen: die Wertfreigrenze von CHF 150 und die Freimengen für Fleisch, Alkohol und Tabak, für die ganze Reisegruppe.
- Gratis, ohne Anmeldung
- Nach den Regeln des BAZG
- Geprüft am 13. Oktober 2026
Ihr Einkauf
Was Sie bezahlt haben
Lebensmittel, Getränke und Tabak zählen ebenfalls zur Wertfreigrenze. Weist die Quittung die ausländische Mehrwertsteuer aus, geben Sie den Betrag ohne sie ein. Persönliche Gegenstände, Reiseproviant für den Reisetag und der Treibstoff im Tank zählen nicht.
Gegenstände über CHF 150 pro Stück
Ein einzelner Gegenstand über CHF 150 ist immer steuerpflichtig. Geben Sie ihn hier ein und nicht oben.
Fleisch, Alkohol und Tabak
Die Freimengen gelten pro Person und Tag. Fleisch wird mit Verpackung gewogen.
Tabak und E-Zigaretten
Eine Freimenge pro erwachsene Person: 250 Stück, oder 250 g anderer Tabak, oder 250 ml Flüssigkeit, oder 25 Einweg-E-Zigaretten.
Was Sie bezahlen
So funktioniert es
Der Schweizer Zoll prüft zwei Dinge getrennt. Erstens den Wert: Waren bis CHF 150 pro Person und Tag sind mehrwertsteuerfrei, darüber ist Mehrwertsteuer fällig. Zweitens die Mengen: Fleisch, Butter und Rahm, Öle und Fette, Alkohol und Tabak sind nur bis zu festen Freimengen zollfrei, auf der Mehrmenge wird Zoll erhoben. Alle anderen Waren sind zollfrei.
Geben Sie ein, wer mit Ihnen über die Grenze reist, was Sie bezahlt haben und wie viel Fleisch, Alkohol und Tabak Sie mitbringen. Der Rechner wendet die Grenzen auf Ihre ganze Gruppe so an, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sie erklärt, mit den Ansätzen, geprüft am 13. Oktober 2026.
Die Regeln auf einen Blick
Freimengen pro Person und Tag. Alkohol und Tabak erst ab 17 Jahren.
| Ware | Frei pro Person und Tag | Zoll auf der Mehrmenge |
|---|---|---|
| Fleisch und Fleischwaren, ohne Wild | 1 kg | CHF 17 je kgüber 10 kg Mehrmenge: CHF 23 je kg |
| Butter und Rahm | 1 kg oder l | CHF 16 je kg oder l |
| Öl, Fett und Margarine | 5 kg oder l | CHF 2 je kg oder l |
| Alkoholische Getränke bis 18 % | 5 lab 17 Jahren | CHF 2 je l |
| Alkoholische Getränke über 18 % | 1 lab 17 Jahren | CHF 15 je l |
| Zigaretten, Zigarren, Tabakerhitzer, Nikotinkartuschen | 250 Stückab 17 Jahren, oder eine der nächsten drei | CHF 0.25 je Stück |
| Anderer Tabak | 250 g | CHF 0.10 je g |
| Nikotinhaltige Flüssigkeit für E-Zigaretten | 250 ml | CHF 0.25 je ml |
| Einweg-E-Zigaretten | 25 Stück | CHF 2.50 je Stück |
| Alle anderen Waren | Keine Grenze | Kein Zollnur Mehrwertsteuer über CHF 150 |
Die Wertfreigrenze von CHF 150
- Pro Person und Tag, Kinder inbegriffen. Sie gilt nur einmal pro Tag, egal wie oft Sie die Grenze überqueren.
- Über der Grenze ist die Mehrwertsteuer auf allem fällig, nicht nur auf dem Teil über CHF 150. Bei einem Einkauf von CHF 400 zahlen Sie Mehrwertsteuer auf CHF 400.
- Ein Gegenstand über CHF 150 ist immer steuerpflichtig, egal wie viele Personen reisen. Ein Mantel für CHF 200 lässt sich nicht auf zwei Wertfreigrenzen verteilen.
- Gruppen: Liegt der Einkauf zusammen über CHF 150 pro Person, rechnet der Zoll die Wertfreigrenze aller ausser einer Person an. Zwei Personen mit Lebensmitteln für CHF 500 zahlen Mehrwertsteuer auf CHF 350.
- Sätze: Die Mehrwertsteuer beträgt 8,1 %, für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente und Monatshygieneprodukte 2,6 %.
- Was zählt: der Wert ohne ausländische Mehrwertsteuer, wenn die Quittung sie ausweist. Eigene Kleider und Gegenstände, Reiseproviant für den Reisetag und der Treibstoff im Tank zählen nicht.
Beispiele
Allein, Lebensmittel für CHF 140 und 1 kg Fleisch
Nichts zu bezahlen. Der Einkauf bleibt unter CHF 150 und das Fleisch innerhalb der Freimenge von 1 kg.
Ein Paar, Lebensmittel für CHF 280, 4 kg Fleisch und 12 Flaschen Wein
Der Wert liegt innerhalb von CHF 300 für zwei Personen, die 9 l Wein innerhalb von 10 l. Nur das Fleisch liegt darüber: 2 kg Mehrmenge zu CHF 17, also CHF 34.
Zwei Erwachsene und zwei Kinder, Lebensmittel für CHF 700 und 6 kg Fleisch
Vier Wertfreigrenzen ergäben CHF 600, die Gruppe liegt also darüber. Der Zoll rechnet drei Grenzen an (CHF 450) und erhebt 2,6 % Mehrwertsteuer auf den übrigen CHF 250: CHF 6.50. Das Fleisch liegt 2 kg über den 4 kg für vier Personen: CHF 34. Zusammen CHF 40.50.
Allein, eine Jacke für CHF 400
Ein einzelner Gegenstand über CHF 150 ist immer steuerpflichtig: 8,1 % Mehrwertsteuer auf CHF 400, also CHF 32.40.
So melden Sie an
- Ist nichts zu bezahlen, müssen Sie nichts anmelden. Am Flughafen nehmen Sie den grünen Ausgang. Bewahren Sie die Quittungen auf.
- Mit der App QuickZoll (gratis, ohne Registrierung) melden Sie an und bezahlen vor dem Grenzübertritt, bis 48 Stunden im Voraus, mit TWINT oder Karte. Sie wählen ein Zeitfenster von zwei Stunden und dürfen über jeden Grenzübergang fahren.
- An einem besetzten Grenzübergang melden Sie die Waren unaufgefordert an. Am Flughafen nehmen Sie den roten Ausgang.
- Im Zug melden Sie die Waren dem Zollpersonal oder innert 7 Tagen nach der Ankunft bei einer beliebigen Zollstelle.
- An einem unbesetzten Grenzübergang nutzen Sie die Anmeldebox für eine schriftliche Selbstanmeldung (nicht für Handelswaren).
Tipps
- Ausländische Mehrwertsteuer zurückholen. Verlangen Sie im Geschäft ein Ausfuhrdokument und lassen Sie es bei der Ausreise vom ausländischen Zoll abstempeln. Für die französische Mehrwertsteuer müssen Sie über einen besetzten französischen Grenzübergang fahren (seit Juli 2023). Der Schweizer Zoll erstattet die ausländische Mehrwertsteuer nicht, und über CHF 150 ist die Schweizer Mehrwertsteuer auch dann fällig, wenn Sie die ausländische nie zurückerhalten.
- Fleisch, Butter und Rahm dürfen nur aus der EU, Island, Nordirland und Norwegen eingeführt werden. Aus anderen Ländern sind Fleisch- und Milchprodukte sowie die meisten Früchte und Gemüse verboten.
- Wild wie Hirsch, Wildschwein oder Hase zählt nicht zur Freimenge für Fleisch.
- Unsicher beim Satz? Melden Sie zu 8,1 % an. Auf Lebensmitteln zahlen Sie etwas mehr, sind aber auf der sicheren Seite.
- Online bestellt? Für Waren per Post oder Kurier gilt die Wertfreigrenze von CHF 150 nicht.
Fragen
- Wie viel darf ich abgabenfrei in die Schweiz einführen?
- Waren bis CHF 150 pro Person und Tag ohne Mehrwertsteuer, dazu die Freimengen für Fleisch (1 kg), Butter und Rahm (1 kg oder l), Öle und Fette (5 kg oder l), Alkohol (5 l bis 18 % und 1 l über 18 %) und Tabak (250 Zigaretten oder Ähnliches). Alle anderen Waren sind zollfrei.
- Gilt die Wertfreigrenze auch für Kinder?
- Ja, für jede Person, Kinder inbegriffen, einmal pro Tag. Die Freimengen für Alkohol und Tabak gelten erst ab 17 Jahren.
- Was passiert, wenn ich über CHF 150 liege?
- Dann ist die Mehrwertsteuer auf dem ganzen Wert fällig, zu 8,1 % oder für Lebensmittel zu 2,6 %. In einer Gruppe rechnet der Zoll die Wertfreigrenze aller ausser einer Person an.
- Wie viel Fleisch darf ich in die Schweiz einführen?
- 1 kg pro Person und Tag, mit Verpackung gewogen. Mehr Fleisch kostet CHF 17 je kg, über 10 kg Mehrmenge CHF 23 je kg. Wild zählt nicht.
- Wie viel Wein oder Bier darf ich mitnehmen?
- 5 Liter Getränke bis 18 % pro erwachsene Person und Tag, dazu 1 Liter Spirituosen über 18 %. Mehr Wein oder Bier kostet CHF 2 je Liter, mehr Spirituosen CHF 15 je Liter.
- Wie viele Zigaretten darf ich mitnehmen?
- 250 Zigaretten oder Zigarren pro erwachsene Person und Tag, oder stattdessen 250 g anderen Tabak, 250 ml Nikotinflüssigkeit oder 25 Einweg-E-Zigaretten. Jede Zigarette darüber kostet CHF 0.25.
- Dürfen wir als Familie die Grenzen zusammenzählen?
- Ja, jede Person hat eine Wertfreigrenze. Ein Gegenstand über CHF 150 ist aber immer steuerpflichtig, und liegt die Gruppe darüber, fällt die Grenze einer Person weg.
- Welchen Wechselkurs verwendet der Zoll?
- Seinen eigenen Tageskurs. Der Rechner rechnet Euro zu 0,9312 Franken um, dem EZB-Kurs vom 12. Oktober 2026, und Sie können ihn ändern.
- Muss ich QuickZoll benutzen?
- Nein. Innerhalb der Grenzen gibt es nichts anzumelden. Darüber ist QuickZoll der schnellste Weg, oder Sie melden an einem besetzten Grenzübergang an.
Weitere Gratis-Tools
- Entschädigung bei Zugverspätung: was Ihnen die Bahn bei Verspätung zurückzahlt, von der Schweiz bis Grossbritannien.
- Entschädigung bei Flugverspätung: 250 bis 600 Euro bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, mit fertigem Brief an die Airline.
- Vignetten und Maut: welche Vignetten und Mautgebühren ein Roadtrip braucht, in 27 Ländern (auf Englisch).
- Handgepäck-Masse: die Masse von 17 Airlines, von Ryanair bis SWISS.
- Reisekosten teilen: wer wem wie viel schuldet, in 36 Währungen (auf Englisch).
Alle Anleitungen und Gratis-Tools auf Deutsch: Generell fürs Reisen.
Quellen
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Mehrwertsteuer: Wertfreigrenze 150 Franken, Anwendungsbeispiele bei mehreren Personen, Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak, Allgemeine Informationen zu Freimengen und Wertfreigrenzen, QuickZoll und Rückerstattung der französischen Mehrwertsteuer, gelesen am 13. Oktober 2026
- BAZG auf Englisch: Fragen und Antworten zu QuickZoll
- BAZG, Info-Zoll-Broschüre, Januar 2025: bazg.admin.ch (PDF)
- Bundesportal: ch.ch, Einkaufstourismus, gelesen am 13. Oktober 2026
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Schweizer Mehrwertsteuersätze, gelesen am 13. Oktober 2026
Allgemeine Information, keine amtliche Berechnung. Den verbindlichen Betrag nennen der Zoll und die App QuickZoll.