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Anleitung – Abmeldung beim Kanton bei Wegzug ins Ausland, Studienaufenthalt

Stand September 2026: Wer aus der Stadt Bern ins Ausland zieht, kann sich nicht über eUmzugCH abmelden, sondern nutzt das Webformular Wegzug Ausland der Stadt oder bucht einen Termin am Schalter. Nach kantonalem Recht muss die Abmeldung spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Lässt man sich die Abmeldebestätigung zuschicken, verrechnet die Stadt Schweizerinnen und Schweizern CHF 20; für Ausländerinnen und Ausländer ist sie gebührenfrei, der Ausländerausweis muss aber im Original zurück. Einen Heimatschein muss man im Kanton Bern seit dem 1. Februar 2024 nicht mehr hinterlegen, und das PDF weiter unten ist die Version von 2021. Faustregel des EDA: Abmelden muss sich, wer mehr als drei Monate ins Ausland geht, die Unterkunft aufgibt und nicht in absehbarer Zeit zurückkehren will. Danach melden sich Schweizerinnen und Schweizer innert 90 Tagen bei der Schweizer Vertretung an, so geht die Anmeldung. Und Itineris heisst heute Travel Admin: Reisen registriert man mit der Travel-Admin-App des EDA.

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Gelber Wegweiser in Bluff, Neuseeland, mit Distanzen nach London, New York, Sydney und weiteren Orten

Das Wegziehen in ein anderes Land ist ein grosser Schritt. Es benötigt viel Geduld, Planung und Papierkram
Hier sind einige Listen und Infos die sicherlich weiterhelfen. Zwar eher gerichtet an Studenten, die in ein EU-Land studieren gehen, aber vieles ist für jeden gültig

Liste:

  • Muss ich mich abmelden?
  • Ratgeber Sprachaufenthalt (Abmeldung, Anmeldung, AHV, Krankenkasse uvm.)
  • Kündigung der Krankenkasse – Vorlagen, wie und womit
  • Checkliste Auslandsaufenthalt

Muss ich mich abmelden?

  • Eher nicht: Für kurzfristige Auslandsaufenthalte zum Besuch einer Sprachschule oder für ein Austauschsemester an einer Universität im Ausland
  • Eher ja: Langer Aufenthalt (ab 1 Jahr) oder die Absicht die Schweiz definitiv verlassen und sich im Ausland niederlassen wollen
  • Vorteile:
    • Billigere Krankenkasse im Ausland
    • Viel wird in der Schweiz pausiert und man kann im Ausland ohne Sorgen leben (Rechnungen, Steuererklärung etc.)
  • Nachteile:
    • Viel Bürokratie und aufwendig
    • Lohnt sich erst ab 10-12 Monaten im Ausland

Ratgeber Sprachaufenthalt (Abmeldung, Anmeldung, AHV, Krankenkasse uvm.)

Eine Liste der Themen:

  • Abmeldung in der Schweiz
  • Anmeldung bei den lokalen Behörden
  • Aufenthaltsbewilligung im EU-Gastland
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Reisevorbereitung

Abmeldung in der Schweiz

Vorher haben wir geklärt ob Ihr dies eher solltet oder nicht. Hier unten ist das Dokument “ Abmelden” des Kantons Bern. Nötige Beilage: Heimatausweis

Anmeldung bei den lokalen Behörden

  • Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten besteht in den meisten Staaten keine Meldepflicht bei den lokalen Behörden
  • Das Anmelden ist von Land zu Land unterschiedlich. Man sollte sich also auf der Webseite der Stadt/Gemeinde erkundigen und ggf. anrufen/Mail schreiben oder die Einwohnerbehörden aufsuchen
  • Was sie natürlich brauchen:
    • Ausweis/ Pass
    • Vertrag der Unterkunft

Aufenthaltsbewilligung im EU-Gastland

  • Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind nicht bewilligungspflichtig
  • Studierende: Bekommen eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 12 Monaten wenn vorhanden:
    • Ein gültiger schweizerischer Identitätsausweis 
    • (Identitätskarte oder Pass), 
    • Einschreibebestätigung einer anerkannten Schule oder Universität
    • Kranken- und Unfallversicherungsschutz, 
    • Nachweis über genügende finanzielle Mittel
  • Diese Aufenthaltserlaubnis kann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden, höchstens aber für die verbleibende Zeit der Ausbildung.

Kranken- und Unfallversicherung

  • Wenn man sie behält: Man sollte sich erkundigen was im Ausland gedeckt ist und ggf. eine Zusatzversicherung abschliessen.
    Fragen Sie auch nach ob sie eine “Europäische Krankenversicherungskarte EHIC” bekommen
  • Kündigung: Wenn man sparen will, kann man die schweizerische Krankenkasse kündigen. Vorteil: Die Fristen gelten nicht. Man muss nur das Kündigungsschreiben (mehr dazu : hier) und die Bestätigung der Abmeldung einreichen.

Moment, und wo versichere ich mich jetzt?

Es scheint vieles klar zu sein: Ich muss mich innerhalb von 3 Monaten melden, in der Schweiz zuerst abmelden und das Bürokratische erledigen. Wo versichere ich mich jetzt?

  • Die Diebstahlversicherung und so kann in der Schweiz beibehalten werden, wenn man wieder zurückkommen will (ich bin zB bei der Mobiliar)
  • Krankenkasse: Diese ist nach Abmeldung nicht mehr obligatorisch. Ich benutze deshalb World Nomads (empfohlen von Workaway). Diese Versicherung ist perfekt für Reisende oder auch für die die Workaway benutzen. 
  • Ich empfehle aber dass man immer den Vertrag durchliest, es gibt nämlich immer Ausnahmeklauseln.

Generell kann ich anhand der Bewertungen auf https://www.comparetravelinsurance.com.au/ und weiteren Portalen sagen dass diese doch ganz akzeptabel ist.

Reisevorbereitung

Checkliste Auslandaufenthalt

Die Checklisten fokussieren sich auf das Administrative und Wichtige. Nicht auf was man ins Gepäck tun sollte.

Dokumente

Hier befinden sich die kompletten Ratgeber etc. die ihr durchlesen könnt

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