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Anleitung – Anmeldung in der schweizerischen Botschaft beim Zuzug ins Ausland, Studienaufenthalt

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Stand September 2026: Ins Auslandschweizerregister eintragen muss sich, wer Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, im Ausland wohnt und bei keiner Schweizer Gemeinde mehr angemeldet ist, und zwar innert 90 Tagen nach der Abmeldung. Das geht heute online über den Online-Schalter des EDA oder mit dem Formular per E-Mail oder Post an die zuständige Vertretung. Nötig sind ein gültiger Pass oder eine ID und die Abmeldebestätigung der letzten Gemeinde, ein Heimatschein nur falls vorhanden. Die Anmeldung ist kostenlos und öffnet den Zugang zu konsularischen Dienstleistungen wie Pass, ID oder Zivilstandsmeldungen. Wer abstimmen und wählen will, lässt sich zusätzlich ins Stimmregister eintragen. Wer nur vorübergehend im Ausland studiert und in der Schweiz angemeldet bleibt, hat keine Meldepflicht bei der Botschaft.

In Kürze: Anmeldung im Auslandschweizerregister

  1. Bei der letzten Wohngemeinde in der Schweiz abmelden und die Abmeldebestätigung aufbewahren.
  2. Innert 90 Tagen nach der Abmeldung anmelden: online über den Online-Schalter des EDA (zuerst ein Konto erstellen) oder mit dem unterschriebenen Formular per E-Mail oder Post an die zuständige Vertretung.
  3. Beilegen: gültiger Schweizer Pass oder ID und die Abmeldebestätigung, falls vorhanden auch den Heimatschein.
  4. Nach der Bestätigung jede neue Adresse und jede Änderung des Zivilstands über den Online-Schalter melden, sonst wird der Eintrag gelöscht.
Die Botschaft in Paris
Die Botschaft in Paris

Was sein sollte damit die Anmeldung gut klappt

Natürlich müsste man zu diesem Zeitpunkt abgemeldet sein. Da man abgemeldet ist, bekommt man eine Abmeldebestätigung von der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz sowie dem Heimatschein.

Wenn Ihr mehr über die Abmeldung wissen wollt, klickt hier.

Die Krankenkasse nicht vorschnell kündigen: Wer nur für eine bestimmte Zeit zum Studium ins Ausland geht und den Wohnsitz nicht dorthin verlegt, bleibt laut BAG in der Schweiz versicherungspflichtig, auch nach der Abmeldung bei der Gemeinde; wie man eine Krankenkasse kündigt, steht in der Anleitung mit Vorlagen zur Kündigung der Krankenkasse.

Anschreiben und anmelden

Anschreiben Botschaft

Guten Tag

Ich schreibe Ihnen, da ich mich gerne an der schweizerischen Botschaft anmelden würde.

Ich befinde mich seit etwa zwei Monaten in Paris als […]

Ich habe mich deshalb informiert, dass ich 90 Tage habe eine Auslandsvertretung aufzusuchen.

Könnte ich deshalb einen Termin in der Botschaft vereinbaren?

Oder via Mail, wenn dass auch geht

Freundliche Grüsse

Antwort der Botschaft

Sehr geehrter Herr X,

Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage und gerne sende ich Ihnen den Link zu unsere Webseite. Darin finden Sie die nützlichen Informationen zur Anmeldung:

https://www.eda.admin.ch/countries/france/de/home/dienstleistungen/immatrikulation-adressaenderung/anmeldung.html

Sie müssen nicht bei dieser Vertretung persönlich vorsprechen, da Sie uns folgende Unterlagen per Post oder per Mail zustellen können:

  • Anmeldeformular (in Beilage) ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie von Ihrem gültigen Schweizer Pass oder Identitätskarte
  • Kopie Abmeldebestätigung von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz

Ich hoffe, dass diese Angaben Ihnen weiterdienen können und sende Ihnen ausserdem als Beilage ein nützliches Merkblatt.

Freundliche Grüsse

Beilage

Man bekommt als Beilage ein Memento sowie ein Formular für die Anmeldung. 

Man schickt diese Daten an die Botschaft und das wars. Viel Spass im Ausland.

Antwort der Botschaft nach dem übermitteln der Unterlagen

Sehr geehrter Herr, ich bestätige, dass Sie nun ordnungsgemäss in das von dieser Botschaft geführte Register der Auslandschweizer eingetragen sind. Ich bitte Sie, diese Botschaft über zukünftige Änderungen Ihrer persönlichen Situation (Adresse, Telefonnummer, Familienstand usw.) zu informieren.

Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, dass Ihr Eintrag im Auslandschweizerregister gelöscht wird, wenn Sie mir eine Adressänderung nicht mitteilen. Sie müssen sich dann erneut anmelden, um eine konsularische Dienstleistung (Reisepass usw.) zu erhalten.

Ab sofort können Sie jede Adress- und Zivilstandsänderung über den Online-Schalter melden. Dazu müssen Sie Ihr Passwort mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Mobiltelefonnummer zurücksetzen.

Bitte lesen Sie auch die Informationen für Auslandschweizer und die dort genannten Anhänge.

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