Einkauf in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien? Geben Sie Ihre Belege ein und sehen Sie, welche die Mehrwertsteuer zurückbringen, wie viel nach Gebühren bleibt, was der Schweizer Zoll an der Grenze verlangt und was Sie wirklich sparen.
- Gratis, ohne Anmeldung
- Regeln von Zoll und Steuerbehörden
- Geprüft am 14. Oktober 2026
Für Leute, die in der Schweiz wohnen. Der Rechner gibt eine Schätzung: Es entscheiden das Geschäft, die Rückerstattungsfirma und der Zoll.
Wo Sie einkaufen
Jeder Beleg muss über € 50 liegen. Belege lassen sich nicht zusammenzählen, zahlen Sie Kleines deshalb zusammen.
Kinder zählen auch: Jede Person hat am Schweizer Zoll eine Wertfreigrenze von CHF 150 pro Tag.
Zug, Bus, Velo oder zu Fuss gelten als ohne Auto. Ihre Schritte zeigen dann, wo Sie den Stempel erhalten.
Ihre Belege
Was Sie auf jedem Beleg bezahlt haben, Mehrwertsteuer inbegriffen, und der Steuersatz, der darauf steht.
So kommt die MWST zurück
Geschäfte nahe der Grenze zahlen die MWST oft selbst aus, etwa beim nächsten Einkauf.
Manche Geschäfte behalten eine Bearbeitungsgebühr. Tragen Sie sie ein, falls Ihres das tut: leer heisst keine Gebühr.
Weitere Einstellungen
Vorgabe: der EZB-Referenzkurs vom 14. Oktober 2026, 0.9330 Franken. Der Zoll rechnet mit seinem eigenen Tageskurs.
Der Schweizer Zoll zählt den Preis ohne die ausländische MWST, wenn der Beleg sie ausweist.
Ihre Schätzung
Geben Sie einen Beleg ein, dann sehen Sie hier, was Sie zurückerhalten und was Sie an der Grenze bezahlen.
Regeln von zoll.de, dem österreichischen Finanzministerium, douane.gouv.fr, der italienischen Steuer- und Zollagentur, dem BAZG und der Eidgenössischen Steuerverwaltung, geprüft am 14. Oktober 2026. Alle Quellen
So funktioniert der Einkauf ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie in der Schweiz wohnen
Geschäfte in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können Ihnen ihre Mehrwertsteuer zurückgeben, wenn Sie ausserhalb der EU wohnen, weil die Ware mit Ihnen die EU verlässt. Massgebend ist der Wohnort, nicht der Pass: Eine Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz kauft steuerfrei ein, ein Schweizer mit Wohnsitz in Deutschland nicht. Ein Geschäft muss das nicht anbieten, fragen Sie also vor dem Bezahlen.
Es geht in vier Schritten. An der Kasse zahlen Sie den vollen Preis und verlangen ein Ausfuhrformular, in Deutschland den Ausfuhrschein. Bei der Ausreise bestätigt der Zoll dieses Landes, dass die Ware die EU verlässt, mit einem Stempel oder digital. Dann zahlt Ihnen das Geschäft oder eine Rückerstattungsfirma, die mit dem Geschäft zusammenarbeitet, die Mehrwertsteuer zurück, meist abzüglich einer Gebühr. Zoll und Steuerämter zahlen nie selbst aus, und auch der Schweizer Zoll erstattet keine ausländische Mehrwertsteuer.
An der Schweizer Grenze bleiben Ihre Waren bis CHF 150 pro Person und Tag frei von der Schweizer Mehrwertsteuer. Darüber zahlen Sie die Schweizer MWST auf dem ganzen Wert: 8,1 Prozent, auf Lebensmitteln, Büchern und Medikamenten 2,6 Prozent. Der Rechner rechnet beide Seiten aus, damit Sie sehen, was wirklich bleibt.
Es zählen nur Waren: Essen im Restaurant, Hotelnächte und andere Dienstleistungen nicht. Die Ware muss in Ihrem eigenen Gepäck reisen; per Post nach Hause schicken zählt nicht.
Was sich zuletzt geändert hat
Geprüft am 15. Oktober 2026 auf den offiziellen Seiten unter Quellen.
- Italien, seit dem 1. Januar 2026: Eine auf Papier abgestempelte Rechnung muss bis Ende des sechsten Monats nach dem Kauf zurück im Geschäft sein, nicht mehr bis Ende des vierten. Das Budgetgesetz 2026 hat Artikel 38-quater des italienischen MWST-Dekrets geändert.
- Deutschland, seit dem 16. Juni 2026: die App dAKZ, ein digitaler Ausfuhrschein für die Schweizer Grenze, an den Übergängen, die die App anzeigt, und in Geschäften, die mitmachen.
- Österreich, seit dem 1. Juli 2026: 4,9 statt 10 Prozent MWST auf ausgewählten Grundnahrungsmitteln, es kommt darauf also weniger zurück.
- Italien, seit dem 1. Februar 2024: Der Mindestbetrag sank von € 154.94 auf € 70 pro Rechnung.
- OffenDeutschland, ab dem 1. Januar 2027: ob der Mindestbetrag von € 50 bleibt. Nach heutigem Gesetz fiele er weg, ein Gesetzentwurf der Bundesregierung würde ihn beibehalten. Was entschieden ist
Die vier Länder im Vergleich
Von den offiziellen Seiten jedes Landes, geprüft am 14. Oktober 2026; die italienische Frist und der deutsche Mindestbetrag nochmals am 15. Oktober 2026.
| Regel | Deutschland | Österreich | Frankreich | Italien |
|---|---|---|---|---|
| Mindestbetrag | Über € 50 pro Beleg, seit dem 1. Januar 2020. Belege lassen sich nicht zusammenzählen. Ab 2027 noch nicht entschieden. | Über € 75 pro Rechnung. | Über € 100 im gleichen Geschäft oder bei der gleichen Kette, innert höchstens 3 Tagen. | Über € 70 pro Rechnung, MWST inbegriffen, seit dem 1. Februar 2024. |
| MWST-Sätze | 19 %, und 7 % auf einigen Waren wie Lebensmitteln und Büchern. | 20 %, 13 %, 10 % auf Lebensmitteln und Büchern, 4,9 % auf ausgewählten Grundnahrungsmitteln seit dem 1. Juli 2026. | 20 %, 10 %, 5,5 % auf Lebensmitteln und Büchern, 2,1 %. | 22 %, 10 %, 5 %, 4 %. |
| Das Formular | Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (Ausfuhrschein) oder digital in der App dAKZ. | Das Ausfuhrformular des Geschäfts, zum Beispiel das U 34. | Elektronischer Ausfuhrbeleg (bordereau, PABLO). | Elektronische Tax-free-Rechnung in OTELLO. |
| An der Grenze | Stempel des deutschen Zolls vor dem Grenzübertritt. Mit dAKZ, seit dem 16. Juni 2026, an den Übergängen, die die App anzeigt. | Bestätigung durch die österreichische Ausgangszollstelle. Nachträglich nur in besonderen Ausnahmefällen. | Auf der Strasse in die Schweiz nur an einem besetzten französischen Zollposten (seit dem 1. Juli 2023); mit dem Zug nach Genf im Bahnhof Genf-Cornavin. | Digitales Visum des italienischen Zolls in OTELLO; die App VAT REFUND in Chiasso Bahnhof und Ponte Chiasso. |
| Frist | Ware ausgeführt vor Ablauf des dritten Monats nach dem Monat des Kaufs. | Ware ausgeführt vor Ablauf des dritten Monats nach dem Monat des Kaufs. | Bestätigung vor Ablauf des dritten Monats nach dem Monat des Kaufs; nachträglich innert 6 Monaten. | Ware ausgeführt bis Ende des dritten Monats nach dem Kauf; eine Rechnung mit Papierstempel bis Ende des sechsten Monats zurück ans Geschäft (bis 2025 des vierten). |
| Wer zahlt | Das Geschäft, etwa beim nächsten Einkauf, oder ein Serviceunternehmen an der Grenze, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. | Das Geschäft, oder an manchen Übergängen eine private Clearingstelle gegen Provision. | Das Geschäft nach der elektronischen Bestätigung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, die es nennen muss. | Das Geschäft oder eine Rückerstattungsfirma, die ihre Gebühr abzieht. |
| Nie steuerfrei | Dienstleistungen; Velos, E-Bikes, Teile und Zubehör für Auto und Velo; Treibstoff. | Ware, die ein Spediteur befördert. | Zigaretten und anderer Tabak (E-Zigaretten gehen), Motorfahrzeuge und ihre Teile, Mineralölprodukte, Dienstleistungen. | Dienstleistungen. |
Deutschland: die App dAKZ
Der digitale Ausfuhrschein für die Schweizer Grenze heisst dAKZ, digitaler Ausfuhrkassenzettel (bis Anfang 2026 hiess er eAKZ). Es gibt ihn seit dem 16. Juni 2026, die Teilnahme ist freiwillig. Sie registrieren sich im Zoll-Portal und in der App, das Geschäft scannt an der Kasse die Karte in Ihrer App, und Sie melden die Ausfuhr vor dem Grenzübertritt in der App an. Beim ersten Mal halten Sie bei einer deutschen Zollstelle an, damit der Zoll Ihre Daten einmal prüft. Danach heisst ein grünes Zeichen in der App weiterfahren ohne Halt, ein rotes Zeichen, dass Sie die Ware beim Zoll zeigen. Das geht nur an den Übergängen, die die App anzeigt, und nur in Geschäften, die mitmachen; sonst brauchen Sie den Ausfuhrschein auf Papier und den Stempel. Medien nennen das einen Pilotbetrieb an den Hauptzollämtern Lörrach und Singen; die offizielle Seite verweist für die Liste der Übergänge auf die App.
Deutschland: der Mindestbetrag von 50 Euro nach 2026
Entschieden: Bis am 31. Dezember 2026 muss jeder Beleg über € 50 liegen, wie seit dem 1. Januar 2020.
Offen: was ab dem 1. Januar 2027 gilt. Das Umsatzsteuergesetz lässt den Mindestbetrag Ende des Jahres wegfallen, in dem Deutschland Ausfuhrnachweise erstmals elektronisch erteilt, so hat es die Bundesregierung 2021 erklärt. Mit der App dAKZ tut Deutschland das seit dem 16. Juni 2026, und die Bundesregierung schreibt in ihrem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, dass der Mindestbetrag nach dieser Regel am 1. Januar 2027 wegfallen würde. Derselbe Entwurf, Bundestagsdrucksache 21/8283 vom 30. September 2026, würde die € 50 ab diesem Tag dauerhaft beibehalten. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen und zu diesem Punkt nichts eingewendet. Am 15. Oktober 2026 hatte der Bundestag noch nicht abgestimmt.
Der Rechner zählt den Mindestbetrag von € 50 weiterhin und zeigt für Einkäufe ab dem 1. Januar 2027 einen Hinweis. Wir prüfen in der ersten Dezemberwoche und zum Jahresende wieder.
Italien: 70 Euro, nicht 154.94 Euro
Manche Seiten, darunter die englische OTELLO-Seite der italienischen Zollagentur, nennen noch den alten Mindestbetrag von € 154.94. Er liegt seit dem 1. Februar 2024 bei € 70, mit dem Budgetgesetz 2024, wie das Rundschreiben 3/E der Steueragentur und der Reiseleitfaden der Zollagentur vom Juli 2025 schreiben.
Italien: sechs Monate für eine abgestempelte Rechnung
Seit dem 1. Januar 2026 muss eine Rechnung, die der Zoll auf Papier abgestempelt hat, bis Ende des sechsten Monats nach dem Kauf zurück im Geschäft sein, vorher bis Ende des vierten. Das Budgetgesetz 2026, Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025, Artikel 1 Absatz 935, hat in Artikel 38-quater des MWST-Dekrets «vierten» durch «sechsten» ersetzt. Die Ware muss weiterhin bis Ende des dritten Monats nach dem Monat des Kaufs die EU verlassen.
Frankreich: über 100 Euro
Die Seite des Zolls sagt mehr als 100 Euro, das Rundschreiben des Zolls vom 24. April 2026 sagt 100 Euro oder mehr. Der Rechner zählt mehr als 100 Euro, ein Betrag von genau € 100 im gleichen Geschäft erscheint deshalb als Grenzfall.
Österreich: 4,9 Prozent auf Grundnahrungsmitteln
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Grundnahrungsmittel wie Milch, Butter, Eier, Reis, Weizenmehl, Teigwaren und Brot 4,9 statt 10 Prozent, es gibt darauf also weniger Mehrwertsteuer zurück.
Bevor Sie das Geschäft verlassen
Der Zoll vergleicht das Formular mit Ihren Dokumenten und mit der Ware, prüfen Sie es deshalb an der Kasse:
- Ihr Name und Ihre Adresse genau wie im Pass oder in der Identitätskarte. Der deutsche Zoll vergleicht sie mit Ihren Dokumenten.
- Der Nachweis, dass Sie ausserhalb der EU wohnen. Deutschland akzeptiert Pass, Identitätskarte oder ein anderes Grenzübertrittspapier. Frankreich verlangt das Original des Passes und ein amtliches Dokument mit einer Adresse ausserhalb der EU. Österreich nimmt den Wohnort aus dem Pass oder Grenzübertrittsdokument.
- Ihre Pass- oder Ausweisnummer, wo das Formular danach fragt. In Italien verlangt das Gesetz diese Angaben auf der Rechnung, bevor der Zoll das Visum erteilt, und Ihre Kopie sollte den OTELLO-Anfragecode zeigen.
- Was Sie gekauft haben, Artikel für Artikel. In Frankreich braucht jeder Artikel eine genaue Beschreibung: Marke und Seriennummer bei Uhren, Schmuck, Kameras und Computern, bei Wein und Spirituosen Farbe, Appellation, Alkoholgehalt sowie Zahl und Grösse der Flaschen.
- Name und Adresse des Geschäfts, die in Deutschland ebenfalls aufs Formular gehören.
- Die Ware bleibt bei Ihnen, bis die Ausfuhr bestätigt ist. Der Zoll kann sie sehen wollen, in Deutschland muss er sie sehen.
So sieht das Formular aus
Das Geschäft gibt Ihnen eines dieser Dokumente. Wählen Sie ein Land: Sie sehen eine vereinfachte Zeichnung und was Sie darauf prüfen, bevor Sie das Geschäft verlassen. Die Nummern in der Zeichnung passen zur Liste darunter.
Deutschland: die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung
Prüfen Sie, bevor Sie das Geschäft verlassen
- Feld 1: Name und Adresse des Geschäfts.
- Feld 2: Ihr Name und Vorname, Ihre Adresse in der Schweiz (Land, Wohnort, Strasse und Hausnummer) und die Nummer Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte. Der deutsche Zoll vergleicht sie mit dem Dokument, Name und Nummer müssen also genau so wie dort stehen.
- Felder 4 bis 8: jeder Artikel mit Menge und handelsüblicher Bezeichnung. Ein Markenname oder eine übliche Sammelbezeichnung wie Waschmittel genügt, eine allgemeine wie Geschenkartikel nicht. Das Formular kann stattdessen auf beigelegte Belege verweisen, die diese Bezeichnungen zeigen.
- Felder 9 und 10: die Summe und derselbe Euro-Betrag in Buchstaben.
- Feld 11: Sonstiges, etwa wie Sie die MWST zurückerhalten.
- Feld 12: Ort, Datum und Unterschrift des Geschäfts oder der Person, die es vertritt.
- Die Teile B und C bleiben leer. Teil B füllt der deutsche Zoll an der Grenze aus, mit Ort, Datum und Dienststempel, nachdem er Sie, Pass oder Identitätskarte und die Ware geprüft hat. Teil C ist nur für Ausnahmefälle, für eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat.
Eine Rechnungskopie oder ein Tax-free-Cheque mit all diesen Angaben und Bestätigungen kann das Formular ersetzen. Mit der App dAKZ gibt es kein Papier: Das Geschäft scannt die Karte in Ihrer App.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, Stand März 2025, Abschnitt 3 und Anlage 2 (Vordruckmuster), auf zoll.de.
Österreich: das U 34
Prüfen Sie, bevor Sie das Geschäft verlassen
- Feld 1: Name und Adresse des Geschäfts.
- Feld 2: Ihr Name, Ihre Adresse in der Schweiz und die Nummer Ihres Passes oder Reisedokuments. Die Angaben müssen mit dem Dokument übereinstimmen, und Sie dürfen später nichts selbst eintragen.
- Feld 8 bleibt leer: Dort bestätigt der österreichische Zoll, dass die Ware die EU verlassen hat, und vermerkt, was nicht passt, etwa fehlende Angaben, eine fehlende Unterschrift des Geschäfts oder Ware mit Gebrauchsspuren. Auch die Felder 6 und 7 sind für den Zoll.
- Felder 9 bis 11: jeder Artikel mit handelsüblicher Bezeichnung, Menge und Rechnungsbetrag, MWST inbegriffen.
- Felder 12 bis 14: die Zahl der ausgefüllten Zeilen, beigelegte Rechnungen und die Summe.
- Feld 15: Datum, Stempel und Unterschrift des Geschäfts.
Das U 34 hat kein Feld für die Rückerstattung: Vereinbaren Sie mit dem Geschäft, wie Sie die MWST zurückerhalten. Ein Formular mit gleichem Inhalt oder eine Rechnung nach den österreichischen Regeln kann es ersetzen.
Quellen: Formular U 34, wie es die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) veröffentlicht; WKO, U34 Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke (Stand 24. März 2026) und Hinweise für Touristen (Stand 1. Juni 2026); Bundesministerium für Finanzen, Umsatzsteuerrückerstattung.
Frankreich: der bordereau de vente à l’exportation
Prüfen Sie, bevor Sie das Geschäft verlassen
- Der Strichcode und die Nummer darunter: Die PABLO-Säule liest ihn. Wo es keine Säule gibt, scannt ihn der Zoll oder tippt die Nummer ein.
- Teil A bleibt leer: Er ist für einen Stempel des Zolls, nur wenn die elektronische Bestätigung nicht möglich ist.
- Teil B: Sie, das Geschäft und, falls es eine gibt, die Détaxe-Firma, je mit allen Angaben.
- Teil C, eine Zeile pro Artikel: eine Beschreibung, die den Artikel für sich allein erkennbar macht (eine Artikelnummer allein genügt nicht), die Artikelnummer, falls es eine gibt, die Menge, der MWST-Satz, die MWST und der Preis mit MWST. Bei Uhren, Schmuck, Kameras, Videokameras, Computern und Tablets auch Marke und Seriennummer; bei Wein die Farbe, bei Wein und Spirituosen Appellation, Alkoholgehalt sowie Zahl und Grösse der Flaschen. Geschenkte Artikel stehen mit null darauf, eine separate Rechnung zählt nicht.
- Unter der letzten Zeile: Datum, Zahlungsart, Total der MWST, Total mit MWST und was Sie nach den Gebühren des Geschäfts zurückerhalten.
- Teil D: wie Sie zum Geld kommen. Es muss Ihre eigene Karte oder Ihr eigenes Konto sein: Niemand sonst kann die Rückerstattung erhalten.
Benutzen Sie die Ware erst nach der Ausreise aus der EU: Fehlt ein Artikel oder wurde er benutzt, wird der ganze Beleg ungültig.
Quelle: Französischer Zoll, Rundschreiben vom 24. April 2026 zur Détaxe, Ziffern 19 bis 27, 32, 39 und 40 (auf Französisch).
Italien: die Tax-free-Rechnung aus OTELLO
Prüfen Sie, bevor Sie das Geschäft verlassen
- Der OTELLO-Anfragecode (codice richiesta) auf Ihrer Kopie: Er zeigt, dass die Rechnung an OTELLO ging.
- Ihre Personalien sowie Nummer und Nationalität Ihres Passes oder eines gleichwertigen Ausweises, alles richtig. Das Gesetz verlangt sie auf der Rechnung, bevor der Zoll das Visum erteilt.
- Eine Beschreibung der Ware.
- Das Total: Jede Rechnung muss über 70 Euro liegen, MWST inbegriffen.
- Nichts wird gestempelt: Bei der Ausreise erteilt der italienische Zoll das digitale Visum in OTELLO. Sie können es mit dem Anfragecode auf der Website der Zollagentur prüfen, und in Chiasso Bahnhof und Ponte Chiasso beantragen Sie es mit der App VAT REFUND selbst.
Der Zoll kann die Ware sehen wollen: Behalten Sie sie bei sich.
Quellen: Zoll- und Monopolagentur, La procedura OTELLO 2.0, Rimborso IVA, Carta doganale del viaggiatore, Juli 2025, und die Medienmitteilung vom 16. Januar 2026 zur App VAT REFUND. Alles auf Italienisch.
Ohne Auto: mit Zug, Bus, Velo oder zu Fuss
Der Stempel kommt immer vom Zoll des EU-Landes, das Sie verlassen, und Sie und die Ware müssen dort sein. Der Schweizer Zoll kann ihn nicht geben: Seit dem 1. Juli 2023 erledigt er keine Ausfuhren für Frankreich mehr, und Deutschland anerkennt keine Bestätigung des Zolls eines Landes ausserhalb der EU.
- Frankreich mit dem Zug. Nach Genf bestätigt die französische Zollstelle im Bahnhof Genf-Cornavin den Beleg täglich von 6.30 bis 18.30 Uhr, wie die Liste des Schweizer Zolls mit den besetzten französischen Posten zeigt. Die Liste nennt auch den Flughafen Ferney-Voltaire, täglich von 6 bis 23 Uhr. In anderen Zügen verlangt der französische Zoll den Stempel unterwegs oder im Grenzbahnhof, und in die Schweiz zählt nur ein besetzter Posten, fragen Sie also vor der Reise nach.
- Italien mit dem Zug. Im Bahnhof Chiasso können Sie das digitale Visum mit der Zoll-App VAT REFUND selbst beantragen, wie die Zollagentur am 16. Januar 2026 mitgeteilt hat.
- Deutschland. Bringen Sie Ware, Formular und Pass oder Identitätskarte vor der Ausreise zu einer deutschen Zollstelle. Die App dAKZ geht nur an den Übergängen, die sie anzeigt, nie an der grünen Grenze oder auf Feld- und Wanderwegen.
- Österreich. Die Ausfuhr bestätigt nur die letzte Zollstelle in der EU vor der Ausreise, halten Sie dort also mit der Ware an.
Wählen Sie im Rechner unter «So fahren Sie über die Grenze» die Option Ohne Auto, dann passen sich Ihre Schritte an.
Stempel verpasst?
- Deutschland. Eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat in der Schweiz kann die Ausfuhr gegen eine Gebühr nachträglich bestätigen, wenn Sie die Ware zeigen. Eine Bestätigung des Schweizer Zolls zählt nicht.
- Österreich. Eine nachträgliche Bestätigung gibt es nur in besonderen Ausnahmefällen, meist mit einer Verzollungsbestätigung des Schweizer Zolls.
- Frankreich. Nur wenn der Posten geschlossen war oder die PABLO-Säule nicht ging: Schreiben Sie innert sechs Monaten nach dem Kauf per E-Mail an die regionale Zolldirektion, die für Ihren Ausreiseort zuständig ist, und bewahren Sie die Ware in der Originalverpackung auf. Nach einem unbesetzten Übergang wird ein Gesuch nie angenommen.
- Italien. Die italienischen Regeln, die wir lesen konnten, sehen kein nachträgliches Visum vor. Ohne Visum muss das Geschäft nach Ablauf der sechs Monate die MWST verlangen.
An der Schweizer Grenze
- CHF 150 pro Person und Tag. Waren für den eigenen Gebrauch oder als Geschenk kommen ohne Schweizer MWST herein, solange ihr Gesamtwert CHF 150 nicht übersteigt. Kinder zählen als Personen, und jede Person kann die Wertfreigrenze einmal pro Tag nutzen.
- Darüber wird der ganze Wert besteuert. Bei Waren für CHF 400 zahlen Sie MWST auf CHF 400, nicht nur auf dem Teil über der Grenze.
- Welcher Wert zählt. Der Zoll nimmt den Preis ohne die ausländische MWST, wenn sie auf der Quittung steht, umgerechnet in Franken.
- Schweizer MWST-Sätze. 8,1 Prozent, und 2,6 Prozent auf Lebensmitteln, Getränken ohne Alkohol, Büchern, Zeitungen und Medikamenten.
- Einzelne Gegenstände über CHF 150 sind immer steuerpflichtig, egal wie viele Personen zusammen reisen.
- Gemeinsam reisen. Liegt eine Gruppe über ihren Wertfreigrenzen, rechnet der Zoll die Wertfreigrenze aller Personen ausser einer an. Zwei Personen mit Waren für CHF 360 zahlen MWST auf CHF 210.
- Fleisch, Butter, Alkohol und Tabak haben zusätzlich Freimengen, darüber kommt Zoll dazu, etwa auf mehr als 1 kg Fleisch pro Person. Der Zollrechner Schweiz rechnet das aus.
- Anmelden. In der App QuickZoll vor dem Grenzübertritt (bezahlen frühestens 48 Stunden vorher, in einem Zeitfenster von zwei Stunden) oder an einem besetzten Übergang. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie an einem besetzten Übergang an.
- Die Schweizer MWST ist fällig, ob Sie die ausländische MWST zurückverlangen oder nicht.
Was wirklich zurückkommt
Die MWST auf dem Beleg ist das Maximum. Wie viel davon bei Ihnen ankommt, hängt davon ab, wer sie auszahlt:
- Das Geschäft selbst. Oft die ganze MWST, manchmal abzüglich einer Bearbeitungs- oder Überweisungsgebühr. In Frankreich muss Ihnen das Geschäft seine Gebühr nennen.
- Eine Rückerstattungsfirma wie Global Blue oder Planet. Sie zahlt am Schalter, auf die Karte oder per Überweisung und behält eine Gebühr. Keine nennt einen festen Satz, schauen Sie also aufs Formular oder in die Rückerstattungstabelle der Firma.
- dAKZ in Deutschland. Die App ersetzt das Papierformular und den Stempel, nicht die Auszahlung: Die Rückerstattung bleibt eine Sache zwischen Ihnen und dem Geschäft, so steht es auf zoll.de.
Ein Beispiel zu 0.9330 Franken pro Euro: Eine Jacke für € 300 in Deutschland enthält € 47.90 MWST, rund CHF 44.69. Zahlt das Geschäft alles zurück, erhalten Sie CHF 44.69; behält eine Rückerstattungsfirma einen Viertel, rund CHF 33.51. Am Schweizer Zoll ist die Jacke, ohne deutsche MWST CHF 235.21 wert, ein einzelner Gegenstand über CHF 150, Sie zahlen also in beiden Fällen CHF 19.05 Schweizer MWST. Ihnen bleiben CHF 25.64 mit dem Geschäft und CHF 14.46 mit der Firma.
Drei Beispiele
Anna kauft in Konstanz ein
Anna wohnt in Kreuzlingen und kauft an einem Samstag in Konstanz ein: Kleider für € 89.90 und Lebensmittel für € 64.20, beides mit Ausfuhrschein, dazu für € 38.50 in der Drogerie, zu wenig für einen Ausfuhrschein. Sie erhält € 18.55 deutsche Mehrwertsteuer zurück, rund CHF 17.31. Ohne die deutsche MWST sind ihre Waren CHF 156.65 wert, knapp über der Wertfreigrenze, an der Grenze schuldet sie deshalb Schweizer MWST auf allem: CHF 9.60. Ihr bleiben CHF 7.71. Hätte sie die Drogerie-Artikel zu Hause gekauft, wären ihre Waren CHF 126.47 wert gewesen, und ihr wären die ganzen CHF 17.31 geblieben.
Eine Familie in Weil am Rhein
Zwei Erwachsene und zwei Kinder aus Basel verbringen einen Vormittag in Weil am Rhein: € 212.40 im Supermarkt, € 58.90 in der Drogerie, € 145 für Kinderschuhe und ein Tablet für € 329. Alle vier Belege liegen über € 50, die Geschäfte zahlen € 98.98 deutsche MWST zurück, rund CHF 92.35. Am Schweizer Zoll wird das Tablet, ohne deutsche MWST CHF 257.95 wert, für sich besteuert, weil es ein einzelner Gegenstand über CHF 150 ist: CHF 20.90. Ihre übrigen Waren, CHF 345.07, passen in die Wertfreigrenzen der anderen drei Personen. Der Familie bleiben CHF 71.45.
Ein Mantel aus Mailand
Marco kauft in Mailand einen Mantel für € 1’290 und verlangt eine Tax-free-Rechnung. Darin stecken € 232.62 italienische MWST. Er geht über eine Rückerstattungsfirma; nehmen wir an, sie behält einen Viertel der MWST (die wirkliche Gebühr steht auf ihrem Formular), dann erhält er € 174.46, rund CHF 162.77. Auf der Heimfahrt im Zug erteilt der italienische Zoll in Chiasso das digitale Visum. Am Schweizer Zoll ist der Mantel, ohne italienische MWST CHF 986.54 wert, ein einzelner Gegenstand über CHF 150: Marco meldet ihn an und zahlt CHF 79.90 Schweizer MWST. Ihm bleiben CHF 82.87.
Beispiele zum EZB-Kurs vom 14. Oktober 2026, 0.9330 Franken pro Euro. Der Zoll rechnet mit seinem eigenen Tageskurs.
Fragen und Antworten
- Kann ich Belege zusammenzählen, um auf den Mindestbetrag zu kommen?
- In Deutschland, Österreich und Italien nicht: Jeder Beleg und jede Rechnung zählt für sich, bezahlen Sie also alles auf einmal. In Frankreich kommen Ihre Einkäufe im gleichen Geschäft oder bei der gleichen Kette innert höchstens 3 Tagen zusammen auf ein Formular.
- Zahle ich Schweizer MWST, auch wenn ich die ausländische zurückerhalte?
- Ja, sobald Ihre Waren über CHF 150 pro Person liegen, und zwar ob Sie die ausländische MWST zurückverlangen oder nicht. Es lohnt sich trotzdem: Die ausländischen Sätze von 19 bis 22 Prozent auf den meisten Waren liegen weit über den Schweizer 8,1 Prozent.
- Welcher Wert zählt für die CHF 150?
- Der Preis ohne die ausländische MWST, wenn sie auf der Quittung steht, in Franken. Ein deutscher Beleg über € 170 mit 19 Prozent MWST zählt als € 142.86, rund CHF 133.
- Was ist die App dAKZ?
- Der digitale Ausfuhrschein des deutschen Zolls für die Schweizer Grenze, seit dem 16. Juni 2026, an den Übergängen, die die App anzeigt, und in Geschäften, die mitmachen. Das Geschäft scannt Ihre App, statt ein Papierformular auszufüllen, und bei einem grünen Zeichen fahren Sie ohne Halt durch. Überall sonst gehen der Ausfuhrschein auf Papier und der Stempel weiterhin.
- Die Zollstelle war geschlossen. Und jetzt?
- Deutschland: Eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat in der Schweiz kann die Ausfuhr gegen eine Gebühr nachträglich bestätigen, wenn Sie die Ware zeigen. Österreich: eine nachträgliche Bestätigung nur in besonderen Ausnahmefällen. Frankreich: War der Posten geschlossen oder ging die PABLO-Säule nicht, schreiben Sie innert sechs Monaten per E-Mail an die regionale Zolldirektion, aber nie nach einem unbesetzten Übergang. Italien: kein nachträgliches Visum, das wir gefunden haben. Mehr unter Stempel verpasst.
- Ich reise mit dem Zug. Wo erhalte ich den Stempel?
- Beim Zoll des Landes, das Sie verlassen: nach Genf bei der französischen Zollstelle im Bahnhof Genf-Cornavin, täglich von 6.30 bis 18.30 Uhr, ins Tessin mit der italienischen App VAT REFUND im Bahnhof Chiasso. Der Schweizer Zoll kann das Formular nicht abstempeln. Mehr unter Ohne Auto.
- Wie viel Zeit habe ich?
- In allen vier Ländern muss die Ware vor Ablauf des dritten Monats nach dem Monat des Kaufs die EU verlassen: Kauf am 6. März, Ausfuhr bis am 30. Juni, so das Beispiel des deutschen Finanzministeriums. In Italien muss eine Rechnung mit Papierstempel bis Ende des sechsten Monats nach dem Kauf zurück im Geschäft sein. Der Rechner zeigt die Daten für Ihren Einkaufstag.
- Geschäft oder Rückerstattungsfirma?
- Geschäfte nahe der Schweizer Grenze zahlen die MWST oft selbst aus, manchmal abzüglich Bearbeitungs- oder Überweisungskosten. Rückerstattungsfirmen wie Global Blue und Planet zahlen am Schalter, auf die Karte oder per Überweisung und behalten eine Gebühr, die kein fester Satz ist, schauen Sie also aufs Formular. In Frankreich muss Ihnen das Geschäft seine Bearbeitungsgebühr nennen.
- Kann ich online bestellen und in die Schweiz schicken lassen?
- Nicht mit diesem Verfahren: Die Ware muss die EU in Ihrem eigenen Gepäck verlassen. In Deutschland dürfen Sie online bestellen und die Ware selbst abholen.
- Und Treibstoff, ein Velo oder Autoteile?
- Deutschland befreit Velos, E-Bikes, Teile und Zubehör für Auto und Velo sowie Treibstoff nie. Frankreich schliesst Motorfahrzeuge, ihre Teile und Treibstoff aus, Velos und E-Bikes bis 250 Watt und 25 km/h gehen aber. Für Österreich und Italien sagen die offiziellen Seiten, die wir gelesen haben, nichts dazu, fragen Sie also im Geschäft. Treibstoff im Tank Ihres Autos kommt frei in die Schweiz.
- Wo werden meine Eingaben gespeichert?
- Nur in diesem Browser auf diesem Gerät. Nichts geht an travelfrugally.com. Link kopieren packt Ihre Eingaben in einen Link, den Sie auf einem anderen Handy oder Computer öffnen können.
- Ist der Rechner gratis?
- Ja, ohne Anmeldung und ohne App.
Weitere Gratis-Tools
- Ausfuhrschein abstempeln: die Zollstellen an der Schweizer Grenze für den Stempel, mit Öffnungszeiten und welche jetzt offen sind.
- Halbtax oder GA? Rechner: Einzelbillette, Halbtax, Halbtax PLUS oder GA, was sich für Ihre Fahrten lohnt.
- Zollrechner Schweiz: was Sie zollfrei in die Schweiz bringen dürfen und was Sie über der Wertfreigrenze von CHF 150 bezahlen.
- Kurtaxe-Rechner: was in 96 Städten und Regionen Europas zum Zimmerpreis dazukommt.
- Entschädigung bei Zugverspätung: wie viel Ihnen die Bahn schuldet, wenn Ihr Zug zu spät ist, von der Schweiz bis Grossbritannien.
- Entschädigung bei Flugverspätung: 250 bis 600 Euro bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, mit fertigem Brief an die Airline.
- Handgepäck-Masse: ob Ihre Tasche gratis unter den Sitz passt, mit den Massen von 27 Airlines.
- Tickets im Voraus (auf Englisch): wann Tickets für das Kolosseum, das Abendmahl, die Alhambra und 27 weitere Sehenswürdigkeiten in den Verkauf gehen.
- Gratis-Museumstage (auf Englisch): welche Museen an Ihren Daten gratis sind, in 18 Ländern.
- Einreiseregeln (auf Englisch): ETIAS, EES, UK ETA, ESTA und eTA für Kanada zum offiziellen Preis.
- Vignetten und Maut (auf Englisch): welche Vignetten und Mautgebühren Ihre Autoreise braucht, in 27 Ländern.
- Reisekosten teilen (auf Englisch): wer wem nach einer Gruppenreise wie viel schuldet, in 36 Währungen.
Quellen
- Deutschland: zoll.de, Tax free einkaufen (über 50 Euro pro Beleg seit dem 1. Januar 2020, drei Monate, ausgeschlossene Waren, Angaben auf dem Formular, Bestätigung durch eine Auslandsvertretung, dAKZ ab dem 16. Juni 2026), Umsatzsteuererstattung mit dAKZ (so funktioniert die App) und die App dAKZ; Bundesministerium der Finanzen, Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, Stand März 2025 (§ 6 Abs. 3a UStG, Beispiel zur Frist, ausgeschlossene Waren für Fahrzeuge, Bestätigung durch eine Auslandsvertretung); zoll.de, 19 und 7 Prozent; Bundestag, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026, Drucksache 21/8283 vom 30. September 2026 (Artikel 13 Nummer 7 behält die 50 Euro ab dem 1. Januar 2027 bei; Begründung, Inkrafttreten und Stellungnahme des Bundesrates vom 25. September 2026), und Antwort der Bundesregierung 19/29727 vom 18. Mai 2021 (wann der Mindestbetrag nach heutigem Gesetz wegfällt).
- Österreich: Bundesministerium für Finanzen, Umsatzsteuerrückerstattung (§ 7 UStG 1994: über 75 Euro pro Rechnung, Frist, U 34, nachträgliche Bestätigung, Clearingstellen); USP, Steuersätze und der neue Satz von 4,9 Prozent; Parlament, Parlamentskorrespondenz vom 21. Mai 2026.
- Frankreich: Zoll, Vous achetez des marchandises en détaxe (Mindestbetrag, 3 Tage, ab 16 Jahren, Dokumente, ausgeschlossene Waren, Frist, besetzte Posten Richtung Schweiz seit dem 1. Juli 2023, Zug, nachträgliche Bestätigung) und das Rundschreiben vom 24. April 2026 (was auf dem Beleg stehen muss, Dokumente, nachträgliche Bestätigung per E-Mail); Wirtschaftsministerium, détaxe (Bearbeitungsgebühren) und MWST-Sätze. Alles auf Französisch.
- Italien: Steueragentur, Rundschreiben 3/E vom 16. Februar 2024 (70 Euro ab dem 1. Februar 2024, die Frist von drei Monaten, OTELLO); Gazzetta Ufficiale, Budgetgesetz 2026, Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025 (Artikel 1 Absatz 935: sechster statt vierter Monat, in Kraft seit dem 1. Januar 2026), und das Dossier der Studiendienste von Senat und Abgeordnetenkammer dazu, Band IV; Zoll- und Monopolagentur, Carta doganale del viaggiatore, Juli 2025, und die Medienmitteilung vom 16. Januar 2026 zur App VAT REFUND in Chiasso. Alles auf Italienisch.
- Zeichnungen der Formulare: Deutschland, das Vordruckmuster in Anlage 2 des Merkblatts oben; Österreich, das Formular U 34, wie es die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht, WKO, U34 Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke (Stand 24. März 2026) und Hinweise für Touristen (Stand 1. Juni 2026); Frankreich, das Rundschreiben vom 24. April 2026 selbst (Ziffern 19 bis 27, 32, 39 und 40), auf Französisch; Italien, Zoll- und Monopolagentur, La procedura OTELLO 2.0 und Rimborso IVA, auf Italienisch.
- EU: Europäische Kommission, Your Europe, MWST-Sätze in den EU-Ländern (von der Kommission zuletzt am 13. Juli 2026 geprüft, noch ohne den österreichischen Satz von 4,9 Prozent).
- Schweiz: BAZG, Wertfreigrenze von 150 Franken, Beispiele für mehrere Personen, Fragen zu QuickZoll und die Broschüre Info Zoll für Privatpersonen, Rückerstattung der französischen Mehrwertsteuer: Ende der Ausnahmepraxis (die besetzten französischen Posten mit Öffnungszeiten) und Rückerstattung der ausländischen MWST; Eidgenössische Steuerverwaltung, Schweizer MWST-Sätze (8,1 und 2,6 Prozent seit dem 1. Januar 2024); ch.ch, Einkaufstourismus.
- Wechselkurs: Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 14. Oktober 2026, 0.9330 Franken pro Euro.
Alles geprüft am 14. Oktober 2026; die italienische Frist, der deutsche Mindestbetrag, die Hilfe zu Formularen, Zug und verpassten Stempeln und die Zeichnungen der Formulare am 15. Oktober 2026. Die Mindestbeträge, die MWST-Sätze und der Ausbau von dAKZ werden jeden Monat und auf den 1. Januar geprüft, der deutsche Mindestbetrag zusätzlich in der ersten Dezemberwoche.
Eine Rechenhilfe, keine Steuerberatung und keine Auskunft einer Zollbehörde. Über die Rückerstattung entscheidet das Geschäft oder die Rückerstattungsfirma, über die Abgaben der Zoll.
Ausfuhrschein abstempeln: Zollstellen an der Schweizer Grenze